Änderungsverbot
Als Änderungsverbot bezeichnet man im Urheberrecht eine einschränkende Bestimmung für die Nutzung bestimmter Werke. Ein Änderungsverbot verbietet die Vornahme von Änderungen am Werk und kommt dann zum Tragen, wenn das Werk unter Inanspruchnahme bestimmter urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen ohne Zustimmung des Urhebers bzw.